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2026.03.25 steuern gemeinnützigkeit groß

Mit dem neuen Steueränderungsgesetz ergeben sich ab 2026 einige wichtige Anpassungen für gemeinnützige Organisationen, die auch für Anglervereine relevant sind. Insgesamt steht dabei die Entlastung der Vereine im Vordergrund.

  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € pro Jahr
  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 € pro Jahr
  • Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 €
  • Vereinfachungen bei der Mittelverwendung, insbesondere für kleinere Organisationen
  • Teilweise Wegfall bzw. Reduzierung bürokratischer Nachweispflichten
  • Mehr Rechtssicherheit bei bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen

Für Anglervereine bedeutet das insgesamt: weniger Verwaltungsaufwand und mehr Spielraum, um sich auf die eigentlichen Aufgaben – wie Gewässerpflege, Naturschutz und Vereinsleben – zu konzentrieren.

Alle ausführlichen Informationen können übersichtlich aufbereitet hier nachgelesen werden:

https://www.hausdesstiftens.org/steueraenderungsgesetz-neuerungen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen-ab-01-01-2026/

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