
Mit dem neuen Steueränderungsgesetz ergeben sich ab 2026 einige wichtige Anpassungen für gemeinnützige Organisationen, die auch für Anglervereine relevant sind. Insgesamt steht dabei die Entlastung der Vereine im Vordergrund.
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € pro Jahr
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 € pro Jahr
- Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 €
- Vereinfachungen bei der Mittelverwendung, insbesondere für kleinere Organisationen
- Teilweise Wegfall bzw. Reduzierung bürokratischer Nachweispflichten
- Mehr Rechtssicherheit bei bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen
Für Anglervereine bedeutet das insgesamt: weniger Verwaltungsaufwand und mehr Spielraum, um sich auf die eigentlichen Aufgaben – wie Gewässerpflege, Naturschutz und Vereinsleben – zu konzentrieren.
Alle ausführlichen Informationen können übersichtlich aufbereitet hier nachgelesen werden:













