Vorgehensweise bei Meldungen von Fischsterben an die Geschäftsstelle des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

 

Üblicherweise erreichen uns Beobachtungen von Fischsterben telefonisch durch Angler oder zufällige Beobachter. Vorzugsweise sollten die Meldungen/Informationen an den Bereich „Gewässerwirtschaft und Fischereischutz“ zur Einleitung weiterer Maßnahmen abgegeben werden. Diese stellen sich wie folgt dar:

  1. Informationsgewinnung/Meldung
  • Welches Gewässer ist betroffen?
  • Was wird beobachtet und werden Ursachen vermutet?
  • bei Nichtzuständigkeit des LAV Verweis an Polizei und Fischereibehörde
  • Bei Betroffenheit des LAV sofortige Information an zuständigen Verein und die regional zuständige Fischereibehörde gemäß § 36 FischG
  • Besteht ein Verdacht auf Fischkrankheiten oder Gewässerverunreinigung, sofortige Meldung an die zuständige Fischereibehörde mit der Aufforderung, eine sofortige Entnahme von Fisch- und Wasserproben durch die Wasser- und Veterinärbehörde zu veranlassen
  1. Abwehrmaßnahmen
  • Abstimmung mit dem zuständigen Verein zum Absammeln der toten Fische
  • Abstimmung mit der Veterinärbehörde zur Entsorgung der Fische; kleinere Mengen können, wenn von ihnen keine Gefährdung ausgeht, in der Natur belassen werden
  • besteht der Verdacht, dass die Fische mit einer übertragbaren Krankheit infiziert sind, hat eine Entsorgung durch eine zugelassene Firma zu erfolgen (z.B. SecAnim GmbH, Niederlassung Mützel, Rauhes Gehege 1, 39307 Genthin, Tel. 0393393300 Fax. 03933933020)
  • die Beauftragung erfolgt entweder durch den zuständigen Landkreis oder den Fischereiausübungsberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer)
  • Nach Möglichkeit Wasserwerte messen, speziell Sauerstoff und PH-Wert
  • Falls sinnvoll und möglich, Durchführung einer Elektrobefischung (z.B. bei Wassermangel) zur Bergung und Umsetzung der Fische
  • bei Sauerstoffmanngel Gewässer belüften oder Sauerstoffeintrag erhöhen (berieseln)
  1. Feststellung möglicher Ursachen
  • Plötzliche / auffällige Gewässertrübungen / Verfärbungen / Filme auf Wasseroberfläche / Geruch / Schaum: Verdacht auf Einleitung Abwasser / Schadstoffe; Mobilisierung v. Feinsedimenten
  • Ansammlung von Fischen unterschiedlicher Arten an der Wasseroberfläche – luftschnappend: Verdacht auf Sauerstoffmangel (morgens, nach Regen, Einleitungen)
  • Tote Fische unterschiedlicher Arten mit weit geöffneten Kiemen / Mäulern: Verdacht auf akuten Sauerstoffmangel
  • Tote Fische unterschiedlicher Arten & keine Gewässertrübungen: Verdacht auf Einleitung / Eintrag gelöster, toxischer Schadstoffe (Pestizide, Herbizide)
  • Tote Fische einer Art oder Familie (z.B. Cyprinidae, Percidae, Salmonidae) mit oder ohne äußeren Läsionen; oft langsamerer Verlauf: Verdacht auf konditionsbedingte Verluste nach Winter (z.B. Karpfen) oder Laichzeit (z.B. Blei) und Verdacht auf Fischkrankheit / Fischseuche
  • Tote Fische / Gewässerorganismen an Land / Ufer oder stark verletzt / zerstückelt: Verdacht auf anthropogene Eingriffe (z.B. Gewässerunterhaltung, Wasserbau, WKA) oder Prädatoren (z.B. Waschbär, Fischotter, Bisam)
  1. Bestandsaufnahme/Dokumentation
  • Vorkommnisse im / am Gewässer ? (ggf. auch Tage / Wochen / Monate vorher), Wetterverhältnisse, Baumaßnahmen, lw. Nutzung in Gewässernähe (z.B. Düngung), Gewässerunterhaltung, Wehrbedienungen, Fischbesatz
  • Existenz von Einleitern? (z.B. Kläranlage, Industrie, Landwirtschaftshof, Biogas-anlage, kommunale Regenentwässerung)
  • Gewässer ablaufen / abfahren (Umschlagpunkt bzgl. Gewässerbeschaffenheit / Anzahl toter Fische suchen), um Verursacher zu lokalisieren
  • Verhalten / Krankheitssymptome der Fische dokumentieren (Fotos, Videos!)
  • Dokumentation der Menge (!) + Arten an toten Fischen (Fotos!)
  • Dokumentation der Umfeld-Bedingungen (z.B. Einleitstelle)
  • Warten – bis Polizei, Amtspersonen / Fachleute vor Ort sind – ggf. Einweisung
  • Beweissicherung möglichst immer mit Zeugen (optimal „Amtsperson“ / Fachleute)
  1. Probenentnahme (Fische)
  • Noch lebende, frisch tote oder sichtbar kranke Fische (verweste Fische ungeeignet)
  • 5-10 Individuen pro Art (bei Jung- / Kleinfischen: min. 20 Individuen)
  • Orientierungswerte: ca. 300-1.000 g Frischmasse / Tier bzw. Gruppen-Probe
  • Nicht direkt in Plastik-Tüte verpacken
  • Große Fische einzeln, kleine Fische in Gruppen in Pergamentpapier oder Aluminiumfolie verpacken – erst dann gemeinsam in eine Plastiktüte
  • Kühlung ≤ 4-6°C (Kühlakkus, Eisbeutel, Kühlbehälter)
  • Möglichst umgehender Transport ins Labor
  • Einfrieren bei -18°C nur wenn Zwischenlagerung unvermeidlich (nur noch für chemisch-toxikologische Untersuchungen geeignet; veterinärmedizinische Diagnostik oft nicht mehr möglich)
  • Proben eindeutig, lesbar und haltbar beschriften

 

Verzeichnis der Unteren Fischereibehörden in Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt

  • Polizei: 110 (Wasserschutzpolizei – verfügt über notwendige Ausrüstung!)
  • Landkreis: Wasserbehörde + Fischereibehörde + Veterinäramt
  • LHW: Bereitschaftsdienst (24h/7d): 0391-581-1422
  • Labor Magdeburg: 39104 Magdeburg, Otto-von-Guericke-Straße 5 Herr Dr. Tom Schillings; Tel.: 0391-581-1115 Schillings@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de
  • Labor Wittenberg: 06886 Lutherstadt Wittenberg, Sternstraße 52 a Frau Sita Kaatzsch; Tel.: 03491-4671-201 kaatzsch@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de
  • Labor Halle: 06132 Halle (Saale), Willy-Brundert-Straße 14

Herr Roland Marx; Tel.: 0345-5484-220 Roland.Marx@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de

  • Landesamt f. Verbraucherschutz: FB 4 - Veterinärmedizin; Dez. 45: 39576 Stendal, Haferbreiter Weg 132-135 (a. bei Fischkrankheiten) Frau Petra Martin; Tel.: 03931-631-470 Petra.Martin@sachsen-anhalt.de
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