
EU beschließt Beschränkungen für Blei in Angelgeräten
Die Europäische Union führt neue Beschränkungen für Blei in bestimmten Angelgeräten ein. Grundlage ist eine Änderung des Anhangs XVII der europäischen REACH-Verordnung. Der entsprechende Entwurf der EU-Kommission wurde Ende April 2026 vom REACH-Ausschuss angenommen. Ein Antrag des Europäischen Parlaments, Einwände gegen die Regelung zu erheben, fand im Juli keine Mehrheit.
Beschränkungen werden schrittweise eingeführt
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere das Inverkehrbringen bleihaltiger Senkgewichte, Köder und bestimmter Drähte. Die Übergangsfristen beginnen mit dem Inkrafttreten der Verordnung und unterscheiden sich je nach Produkt:
- nach sechs Monaten: Angeldrähte und sogenannte „Drop-in“-Gewichte,
- nach drei Jahren: Senkgewichte und Köder bis einschließlich 50 Gramm,
- nach fünf Jahren: Senkgewichte und Köder über 50 Gramm bis einschließlich ein Kilogramm.
Für bestimmte Produkte sieht die Regelung Ausnahmen vor. Dazu zählen unter anderem Köder aus Kupferlegierungen mit weniger als drei Gewichtsprozent Blei sowie sehr kleine Klemmbleie bis 0,06 Gramm, sofern die dafür festgelegten Anforderungen erfüllt werden.
Informationspflichten für Händler
Bereits sechs Monate nach Inkrafttreten gelten zudem Informationspflichten im Handel. Werden Senkgewichte oder Köder mit einem Bleigehalt von mindestens einem Gewichtsprozent angeboten, müssen die vorgeschriebenen Hinweise gut sichtbar in unmittelbarer Nähe der Produkte angebracht werden. Im Onlinehandel müssen sie Bestandteil des jeweiligen Angebots sein. Die Hinweise informieren unter anderem über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren von Blei sowie über die jeweiligen Fristen der Beschränkung.
Was bedeutet das für Angler in Deutschland?
Für Freizeitangler ist eine wichtige Unterscheidung vorgesehen: Die EU-Regelung beschränkt das Inverkehrbringen der genannten bleihaltigen Angelgeräte, sieht für die Freizeitfischerei jedoch kein allgemeines Verwendungsverbot vor. Das Verwendungsverbot in der neuen REACH-Regelung bezieht sich auf die kommerzielle Fischerei.
Damit können bereits vorhandene Bleigewichte und bleihaltige Köder von Freizeitanglern in Deutschland aufgrund dieser EU-Regelung grundsätzlich weiter verwendet werden. Die Beschränkungen wirken sich für Angler vor allem darauf aus, welche bleihaltigen Produkte nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen noch neu auf dem Markt angeboten werden dürfen. Unabhängig davon können andere nationale, landesrechtliche oder gewässerspezifische Vorschriften gelten.
Als unmittelbar geltendes EU-Recht müssen die neuen Beschränkungen nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden. Sobald die neue Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, in Kraft tritt und die jeweiligen Übergangsfristen abgelaufen sind, gelten die entsprechenden Vorgaben automatisch auch in Deutschland.













