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fischereigesetz groß

Im Rahmen der letzten Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt (04./05.03.2026) wurde eine Entscheidung getroffen, welche sehr erfreulich für unsere junge Anglerschaft und unsere Vereine mit aktiver Jugendarbeit sein wird. Beschlossen wurde eine Änderung des Fischereigesetzes, welche einerseits zur Entbürokratisierung beitragen soll und andererseits die Jugendarbeit der Vereine fördern soll.

Konkret werden folgende Punkte geändert:

  • Friedfischfischereischeine können nun ab dem achten Lebensjahr erlangt werden. Der klassische Jugendfischereischein entfällt im Gegenzug. Noch gültige Jugendfischereischeine können in einen Friedfischfischereischein umgetauscht werden und gelten dann ebenso über das 18. Lebensjahr hinaus. Das erneute Ablegen einer Prüfung entfällt, insofern ein gültiger Nachweis vorgelegt werden kann.
  • Der „große“ Fischereischein wird zukünftig bereits ab dem 12. Lebensjahr zu erlangen sein. Die Altersgrenze wurde hierfür um zwei Jahre gesenkt.
  • Die Vorgaben für die Begleitung von Sonderfischereischeininhabern wurde dahingehend geändert, dass zukünftig ein Friedfischfischereischein für die begleitende Person ausreichend ist.

Für einen Teil unserer Anglerschaft sind die anstehenden Änderungen eine wirklich große Erleichterung, weil die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung entfällt, wenn man als Inhaber eines Jugendfischereischeines nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin auf Friedfische angeln möchte. Fachlich waren die Prüfungen für den Jugend- und den Friedfischfischereischein ohnehin gleichwertig. Für viele Jungangler entfallen somit der Aufwand für eine weitere Prüfung und die Kosten für die Ausstellung eines weiteren Friedfischfischereischeines.

Der Zugang zum Angeln wird zudem dadurch erleichtert, dass die Altersgrenze für den („großen“) Fischereischein um zwei Jahre auf zukünftig 12 Jahre gesenkt werden wird. Viele Kinder interessieren sich bereits vor dem Erreichen des 14. Lebensjahres beispielsweise für das Spinnangeln. Mit der anstehenden Änderung wird diesen Kindern ein legaler Weg angeboten, um ihr Hobby aktiv in Sachsen-Anhalt ausüben zu können. Sicherlich werden auch unsere Vereine von diesen Änderungen profitieren, weil die Nachwuchsarbeit durch die aufgeführten Änderungen gestärkt wird.

Auch die dritte Änderung sehen wir als enorme Erleichterung. Die Voraussetzungen, um als Begleitperson für Inhaber eines Sonderfischereischeines gelten zu können, wurden gesenkt. Wir gehen davon aus, dass die Inklusion hiermit gefördert wird und alle Inhaber von Sonderfischereischeinen eine Erleichterung erfahren.

Inwiefern die verschiedenen Fischereischeine aus Sachsen-Anhalt zukünftig in den anderen Bundesländern anerkannt werden, ist momentan noch in Klärung. Wir werden zu gegebener Zeit darüber berichten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die beschlossenen Änderungen erst wirksam werden, wenn sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden. Im Nachgang muss zudem die Fischerprüfungsordnung angepasst werden. Bis dahin behalten die bestehenden Regelungen ihre Wirkung.