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Seit dem 10. Januar 2026 sind Meeresangler in der Europäischen Union grundsätzlich verpflichtet, Fänge bestimmter Fischarten elektronisch über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Diese Meldepflicht betrifft zunächst nur ausgewählte Arten, nämlich den Europäischen Aal und den Wolfsbarsch in der Nordsee sowie den Europäischen Aal, den Dorsch und den Atlantischen Lachs in der Ostsee. Auch Rückwürfe dieser Arten müssen gemeldet werden, selbst wenn für einzelne Arten oder Zeiträume ein Fangverbot besteht. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung ist die Verordnung (EU) 2023/2842, mit der die bestehende EU-Fischereikontrollverordnung aus dem Jahr 2009 geändert wurde.

Aufgrund technischer Verzögerungen wird die RecFishing-App laut dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android- und Apple-App-Stores verfügbar sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Meeresangeln an der Küste weiterhin ohne Nutzung der App möglich ist. Die Einführung der Meldepflicht dient dem Ziel, europaweit verlässlichere und einheitliche Daten über Anglerfänge zu erfassen, um fischereiliche Managemententscheidungen künftig auf eine bessere Datengrundlage zu stellen.

Der politische Prozess zur Reform der EU-Fischereikontrollregelungen begann bereits im Jahr 2018, nachdem im Jahr 2017 erhebliche Schwächen in der bisherigen Umsetzung festgestellt worden waren. In der Folge einigten sich Europäische Kommission und Europäisches Parlament im Mai 2023 auf die Änderungen, die nun schrittweise in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Einführung der RecFishing-App erfolgt daher nicht zeitgleich in allen EU-Ländern, sondern stufenweise, wobei der Start in Deutschland für den 5. Februar 2026 vorgesehen ist.

Weitere Informationen zur Nutzung der RecFishing-App in Deutschland, einschließlich eines Fragen-und-Antworten-Katalogs, stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung online zur Verfügung. Die entsprechenden Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln

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