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Frühjahrsmitgliederversammlung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Am Samstag, 20.04.2024, fand die erste Mitgliederversammlung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (LAV ST) in 2024 statt. Nachdem in den letzten Jahren seit 2020 regelmäßig nur eine Mitgliederversammlung stattfand, wurde in diesem Jahr erstmals wieder eine Frühjahrsmitgliederversammlung initiiert. Dies war erforderlich geworden, da es zur Satzungsneufassung des Verbandes in der Mitgliederversammlung des Vorjahres noch viele zu diskutierende Fragen gab. Da in diesem Jahr auch Wahlen stattfinden, sollten nicht Satzungsneufassung und Wahlen in einer Mitgliederversammlung zusammengefasst werden, sodass man sich einvernehmlich auf zwei Mitgliederversammlungen für 2024 einigte. Auf diesem Weg kann jedem der Themen der gebührliche Zeitrahmen eingeräumt werden.

Nach der Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten Herrn Uwe Bülau erhielten die anwesenden Delegierten einen Bericht über die Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres und über den Ergebnisbericht zu den Finanzen des Jahres 2023. Sie erhielten außerdem einen Überblick über die Entwicklung der Mitgliederzahlen und zum Stand des Grundstückseigentums des Verbandes als dessen aktives Vermögen.

Wichtigstes Thema der Sitzung war die Neufassung der Verbandssatzung des Landesanglerverbandes. In der Präsidiumssitzung vom 21.06.2021 hatte das Präsidium aus der Anregung der Mitgliederversammlung 2020 heraus die Bildung einer Satzungskommission als fachliche Kommission beschlossen mit der Maßgabe, dass in dieser auch Vertreter aus den Vereinen mitwirken sollen. Die Kommission sollte sich danach aus drei Vertretern aus dem Präsidium, drei Vertretern aus den Vereinen und der Geschäftsführerin des LAV ST zusammensetzen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung vom 06.11.2021 wurde dann die Bildung der Satzungskommission erläutert und um ergänzende Besetzung gebeten. Letztlich konnten folgende Angelfreunde für die Satzungskommission gewonnen werden

aus den Vereinen:

-           Bernd Hauschild, Großgruppe AC 66 Köthen e. V.

-           Annette Escher, KAV Weißenfels e. V.

-           Karl-Ulrich Axthelm, Zeitzer Angelfischerverein e. V.

aus dem Präsidium

-           der Vizepräsiden Natur- und Umweltschutz Olaf Maindok

-           der Vizepräsident Gewässerwirtschaft Harald Rohr und

-           der Referent Fischereiaufsicht Herr Ralf Möller.

Diesen Angelfreunden gilt unser Dank. Haben sie doch in vielen Sitzungen die Satzung aus Sicht der Vereine und aus Sicht des Landesverbandes diskutiert und im Ergebnis einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt.

Das Ergebnis war dann die den Vereinen mit Schreiben vom 12.09.2023 vorgelegte Neufassung der Verbandssatzung. Diese wurde bereits vor als auch in der Mitgliederversammlung am 04.11.2023 stark diskutiert, oft zu Themen die auch in der Kommission selbst bereits lange besprochen worden waren.

Zwar hatten viele Vereine bereits vorab ihre Zustimmung zum Entwurf geäußert, aber es gab auch einige Vereine, die der Auffassung waren, die Zeit von Bekanntgabe des Satzungsentwurfes bis zur Beschlussfassung sei nicht ausreichend. Wieder andere Mitgliedsvereine des Verbandes waren generell gegen eine Satzungsänderung und einige Vereine erhoben letztlich Kritik gegen einzelne zu ändernde Punkte in der Satzung. Es ging hier z.B. um Fragen wie die Aufnahmestärke neuer Vereine, die Frage inwieweit der Landesverband in die Pachtverträge der autonomen Vereine involviert sein soll, die Verschlankung des Präsidiums und die Schaffung der rechtlichen Grundlage, um später gegebenenfalls eine Stiftung zu gründen.

All dies führte dazu, das Thema in einzelnen Sitzungen mit den Vereinen nochmals zu diskutieren und die Gesamtentscheidung auf die jetzige Versammlung zu vertagen.

 

Aber warum wurde überhaupt eine Satzungsneufassung gebraucht?

Im Rahmen der Kandidatenaufstellung anlässlich der Wahl im Jahr 2020 wurde festgestellt, dass die Satzung keinerlei Regelungen bezüglich der Kandidatenaufstellung für die zu wählenden Organe enthält. Rechtlich gesehen hieß das, es gelten keinerlei Einschränkungen bei der Kandidatur, d.h. ein Wahlvorschlag kann jederzeit von jedem (Organ-)Mitglied ohne weitere Voraussetzungen gemacht werden. Jeder - auch Nichtverbandsmitglieder - hätte kandieren können. Dies sollte angepasst werden, was auch erfolgte.

Weiterhin waren zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Neufassung der Satzung auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Vereinsleben umfassend zu spüren. Hier war ebenfalls Anpassungsbedarf erforderlich, der sich allerdings nun überholt hat, da im März 2023 der § 32 BGB so angepasst wurde, dass in Zeiten einer Pandemie auch ohne entsprechende Satzungsregelung agiert werden kann. § 32 BGB regelt nun neu, dass auch virtuelle oder hybride Versammlungen im Wege der elektronischen Kommunikation möglich sind oder Beschlüsse in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden können.

Für die Neufassung der Verbandssatzung maßgeblich waren aber auch die Anforderungen des Finanzamtes zu den in der Satzung dargestellten Verbandszwecken. Die Aufforderung des Finanzamtes ging dahin, sich näher an der Mustersatzung zu orientieren und zu jedem Verbandszweck eine Erläuterung zu geben, wie dieser letztlich verwirklicht wird oder werden soll.

Neben der Einbringung vorgenannter Schwerpunkte sah die Satzungskommission ein weiteres Ziel darin, die neue Satzung so auszurichten, dass sie den künftigen Verbandsaufgaben gerecht wird.

Im Gegensatz zu früheren Satzungsänderungen/ -neufassungen arbeiteten an dem Entwurf der Satzungsneufassung von Anfang an Vertreter aus unsern Mitgliedsvereinen und Präsidiumsmitglieder eng zusammen, um ein breites Meinungsspektrum einzubringen. Dadurch wurde sichergestellt, die Belange unserer Mitgliedsvereine umfassend zu berücksichtigen. Dass dennoch nicht alle Mitgliedsvereine ihre Interessen ausreichend vertreten sahen, war natürlich ärgerlich, da die Satzungskommission allen offenstand und in einem transparenten Verfahren arbeitete, aber das ist das Ergebnis der Vielfalt des Verbandes. Die aufgeworfenen Fragen wurden diskutiert und einer Entscheidung durch die Mehrheit gestellt.

Das Ergebnis ist die nun neugefasste Satzung. Ihre Tauglichkeit muss sich in der täglichen Arbeit und der Praxis unseres Verbandslebens noch herausstellen. Darüber werden wir weiter berichten.

Beschlossen wurde am 20.4.2024 weiterhin eine Wahlordnung des Verbandes und eine dauerhafte Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung. Sämtliche Ordnungen und die Satzung können gern bei uns in der Geschäftsstelle abgerufen oder der Homepage entnommen werden. Gleiches gilt für die Beitragsrichtlinie für das Jahr 2025, die ebenfalls beschlossen wurde. Insoweit wurden unverändert die Regelungen aus dem Jahr 2024 übernommen. Außerdem wurde auf Antrag eines Vereines hin die Gewässerordnung im Hinblick auf die Regelungen zu den Salmonidengewässern geändert. Ab sofort sind in diesen Gewässern ausschließlich Einfachhaken zum Angeln zulässig.

Insgesamt verlief die Versammlung konstruktiv. Die Delegierten konnten sich zu den verschiedensten Themen austauschen und die zur Tagesordnung gestellten Punkte umfassend diskutieren. Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Delegierten für die aktive Mitarbeit!

Anja van der Molen-Stolze

Geschäftsführerin

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Fotos von Jens Frauendorf

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