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Rückkehr der Wanderfisch

 

 

 

 

Entwurf der Landesverordnung soll für den Endspurt auf der Zielgeraden fit gemacht werden

 

Burg, den 25. April 2018

Mit dem Abteilungsleiter im Landesverwaltungsamt, Herrn Gerd Zender und dem zuständigen Referenten, Herrn Torsten Pietsch, haben gleich 2 Schwergewichte im übertragenen Sinne an der Spitze eines großen Mitarbeiterstabes die Gelegenheit gesucht, mit dem Landesanglerverband und den Vorständen der Elbanlieger des größten Naturschutzverbandes des Landes zu diskutieren.

Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Behörde zu den sogenannten, sensiblen Uferbereiche, die aus unterschiedlichen Quellen dem Landesverwaltungsamt zugearbeitet wurden. In einem ersten Schritt ging es um die Auslotung von konsensfähigen Abschnitten und die nachfolgende Erfassung von sich überschneidenden Interessengebieten, bei denen konträre Interessen durch kluge Reglungen zustimmungsfähig werden könnten. Fragen zur Methodik der Datenerhebung, zu einer exakten Definition der zu betrachtender Räume, zur generellen hoheitspolitischen Zuständigkeit und zum Umfang der Einschränkungen für Angelfischer beherrschten den Gesprächsverlauf. In der angeregten Diskussion wurde durch Angler mehrfach auf für sie, eklatante Schwachstellen der datentechnischen Untermauerung hingewiesen. Der bloße Verweis auf potentiell mögliche Habitate mit nebulöser Charakteristik, rechtfertigt weder ein generelles noch temporäres Betretungsverbot, so die Ansicht der Angler. Noch dazu wurde auf fehlende bzw. seit Jahren unveränderte Zuständigkeiten hingewiesen.

So gesehen war der Abend ein guter. Neue gewonnene Erkenntnisse auf beiden Seiten dürften dazu beitragen, die ausgetauschten Argumente neu zu Wichten, um erfolgversprechende Ansätze für die bereits vereinbarte nächste Runden noch vor dem 2.Quartal zu finden.

Im Anschluss daran soll dann im 2.Quartal die öffentliche Auslegung der Landesverordnung erfolgen. Bild und Text GJ

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