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LAV informiert über den aktuellen Stand Natura-2000

 20170729 Natura 2000 01
Barleben.

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. lud am Samstag den 29.07.2017, Vertreter aller direkt von der angedachten „Natura-2000 Verordnung“ betroffenen Mitgliedsvereine zu einer Informationsveranstaltung in das NH-Hotel nach Barleben ein. Insgesamt folgten 54 Vereinsvertreter und Gäste der Einladung.
Nachdem der Präsident des Landesanglerverbandes, Uwe Bülau begrüßende Worte an die Vertreter der betroffenen Mitgliedsvereine und die Gäste des Landesverwaltungsamtes Herrn Zender und Herrn Pietsch sowie den Fischereivertretern Herrn Thiele, Präsident des Landesfischereiverbandes, Herrn Schlüter, Fischereiberater des Landes Sachsen-Anhalt und Herrn Klock, Präsident VDSF Sachsen-Anhalt e. V. und dessen Geschäftsführer Herrn Hünermund gerichtet hatte, führte der Vizepräsident des LAV, Ekhard Pefestorff in die Thematik Natura-2000 ein.
Dabei erläuterte er, dass die Regelungsentwürfe das Präsidium und die Geschäftsstelle des Landesanglerverbandes seit 2015 intensiv beschäftigen. In den letzten drei Monaten wurde durch die von ihm geleitete Verbandsinterne Arbeitsgruppe „Natura2000“ akribisch an der Thematik Natura-2000 gearbeitet und die daraus resultierenden Einwände und Verbesserungsvorschläge fachlich der Oberen Naturschutzbehörde, im Rahmen von diversen Gesprächsrunden dargestellt.
Der Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Umwelt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Gert Zender, erläuterte daraufhin, dass Ziel- und Interessenskonflikte durchaus vorhanden sind und unterstrich die Wichtigkeit, Gespräche mit allen Nutzerverbänden im Vorfeld zu führen. Er wies darauf hin, dass das Landesverwaltungsamt, im Laufe des Entwicklungsprozesses der „Natura-2000“ Verordnung bereits über 200 Gespräche geführt hat. Eine Lösung, so führte er weiter aus, muss EU-konform sein.  Dem Umstand geschuldet, dass die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie seit mehr als 25 Jahren nicht in nationales Recht überführt wurden, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedsstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland bereits Anfang 2015 eingeleitet. Ein gewisser Zeitdruck für die Umsetzung der „Natura-2000“-Verordnung ist in diesem Zusammenhang ersichtlich.
Es übernahm anschließend Torsten Pietsch, zuständiger Referent der Oberen Naturschutzbehörde für Natura-2000 und Landesverordnung, dass Wort. Im Rahmen einer Präsentation zeigte er den bisherigen Verhandlungsverlauf auf und ging auf Kernthemen, wie die angedachte Uferregelung und die Schutzzonenausweisung ein. Er wies explizit darauf hin, dass die Uferregelung, welches ein pauschales 500-Meter-Betretungsverbot auf jeden Elbkilometer vorsah, kein Bestandteil der Verordnung mehr ist, aber durch die konkrete Festlegung sensibler Uferbereiche ersetzt wird.
Nun geht es darum, so Herr Pietsch weiter, die Schutzzonen sowie die sensiblen Uferbereiche mit den betroffenen Vereinen vor Ort sachlich zu besprechen und geeignete und erforderliche Maßnahmen im Sinne des Artikel 2 Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutz-Richtlinie zu erörtern. Eine Aufstellung der sensiblen Uferbereiche liegt dem Landesanglerverband bisher allerdings nur in Form der Schutzzonenausweisung vor.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung erläuterte Angelfreund Weinhardt, LAV-Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz, den aktuellen Stand (04.07.2017) des Verordnungsentwurfs und zeigte die Sichtweise und Erwartungshaltung des Landesanglerverbandes zu den einzelnen Regelungspassagen auf. So ist eine Kernforderung, dass die ordnungsgemäße Fischereiausübung in oberirdischen Gewässern weiterhin (gem. §31 WG LSA) von der Erlaubnis und Bewilligung freizustellen ist, sofern keine signifikant nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Außerdem betonte er, dass das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.08.1993, vielleicht die einzige Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschlands ist, die fristgerecht das Verschlechterungsverbot (Art. 6 (2)) der FFH-Richtlinie umgesetzt hat. So heißt es in einer Passage (§14 (4) FischG LSA) u.a. … „Die im und am Gewässer lebende Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften darf nicht mehr als notwendig beeinträchtigt werden und der Zustand des aquatischen Ökosystems darf nicht verschlechtert werden.“  Für die mehr als 43.000 Angler des Bundeslandes ist es schwierig nachzuvollziehen, dass sie „die Störenfriede“ in den Schutzgebieten sein sollen, zumal aus den Landesseigenen Datenmaterial derartige Aussagen pauschal keineswegs abzuleitend sind. Über die Notwendigkeit einzelner Vor-Ort-Termine waren sich alle an der Informationsveranstaltung Beteiligten bereits im Vorfeld einig, weshalb im weiteren Verlauf über die Durchführung der Realisierung gesprochen wurde.
Die Geschäftsstelle des Landesanglerverbands bot sich an, als Koordinierungsstelle zwischen den Vereinen und dem Landesverwaltungsamt zu agieren und bei den Terminvereinbarungen und -durchführungen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Einwände gegen den Vorschlag gab es keine. Nun sind die Vereine aufgefordert, aus den bereitgestellten Materialien ihre Pachtgewässer in den Schutzzonen zu erfassen und dem Landesanglerverband mitzuteilen. Bei Bedarf kann auch hier die Geschäftsstelle unterstützend mitwirken.
Im Anschluss der Präsentationen hatten die Vereinsvertreter Gelegenheit ihre Fragen und Sichtweisen aufzuzeigen. So sagte unter anderem Angelfreund Kloss vom KAV Haldensleben, dass die Verhaltensweise am Gewässer geregelt werden sollte und es nicht zielführend ist, Totalreservate in Form von Verboten auszurufen. Eine weitere Beschränkung der Wegenutzung zum Erreichen der Gewässer sollte überdacht werden, da unter Umständen den älteren Angelfreunden der Zugang zu zahlreichen Angelplätzen verwehrt wird. Der Vorsitzende des AV Bitterfeld, Herr Eschke, wies darauf hin, dass Flachwasserbereiche zur Erhaltung der Gewässer bewirtschaftet werden müssten. Angelfreund Jarosz vom KAV Sangerhausen gab den Hinweis, dass deutliche Vollzugsdefizite bei der Umsetzung bisher bestehender Regelungen existieren. Angler unterstützen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und sollten daher keinesfalls ausgeschlossen werden. Herr Schlüter, Fischereiberater des Landes Sachsen-Anhalt, mahnte an, dass dem Verordnungsentwurf, speziell im Bereich der Schutzzonenregelung, ausschließlich aktuelle Datenerhebungen zu Flora und Fauna zugrunde liegen müssen. Peter Hünermund, Geschäftsführer vom VDSF e.V., empfahl die Vor-Ort-Termine zu nutzen, um eine für beide Seiten zielführende Abstimmung zu erzielen.
Herr Zender erläuterte im Anschluss, dass die Anwendung eines Verursacherprinzips aufgrund der Komplexität kein geeignetes Kriterium zur Umsetzung von Natura 2000 sei und griff dann einen Hinweis vom Repräsentanten des ASV Salzwedel Thomas Koberstein auf, der die Bepunktung der Ausgleichsflächenregelung zum Entgegenwirken der Flächenversiegelung kritisierte. So erklärte Herr Zender, dass auch das Landesverwaltungsamt einen Überarbeitungsbedarf im Bepunktungskatalog sehe. Die Schaffung von Feuchtflächen müsse gegenüber der Heckenpflanzung einen anderen Stellenwert einnehmen, mahnte Koberstein deutlich an.
Herr Pietsch nutzte auf Nachfrage die Gelegenheit klarzustellen, dass bestandskräftige behördliche Genehmigungen und Verwaltungsakte von der Verordnung unberührt bleiben und die bestimmungsgemäße Nutzung des Elberadweges zugelassen ist. Bezugnehmend auf die vom Osternienburger Angelverein angesprochene Problematik, dass der „Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg“ ein Totalreservat, mit ganzjährigen Angelverbot wird, erklärte Herr Pietsch, dass Totalverbote nicht gewollt sind und man das Vor-Ort besprechen müsse.
Uwe Bülau bedankte sich im Namen des Landesanglerverbandes bei allen Teilnehmern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und lobte die sachliche Art, wie Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Ausdruck gebracht wurden sind. Im Anschluss der Informationsveranstaltung erhielten alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich bei einem gemeinsamen Mittagessen auszutauschen.


Terminvorschläge des Landesverwaltungsamtes für Abstimmungsgespräche für Angelvereine

Elbaue:
23.08.2017
31.08.2017

Elbaue und andere Gebiete:
04.09.2017
05.09.2017
07.09.2017
08.09.2017

18.09.2017
19.09.2017 durch LVWA
20.09.2017
21.09.2017
22.09.2017

Weitere im Oktober

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Präsentation zu Natura 2000 durch den LAV am 29.07.2017

 

Präsentation zu Natura 2000 durch das LVWA am 29.07.2017

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