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Sehr geehrte Vereine des Landesangerverbandes Sachsen-Anhalt,
sehr geehrte Anglerinnen und Angler,
liebe Besucher unserer Internetseite,

 

jeder Einzelne von euch sollte -ja muss- dazu beitragen, die ins Auge gefassten Angelverbote bei den „Natura 2000“ Projekten und dem Projekt „Gesamtkonzeption Elbe“ nicht Wirklichkeit werden zu lassen.
Beteiligt euch mit euren Mitgliederinnen und Mitgliedern in unseren Vereinen an der Unterschriftenaktion gegen die geplanten Einschränkungen

(zum Vordruck)


Schickt eure Unterschriftenlisten im Original bis 1. Juli 2017 an die Geschäftsstelle des:


Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Mansfelder Straße 33
06108 Halle


zurück, wir werden diese dann entsprechend weiterleiten.


Worum geht‘s?

Natura 2000, ein Projekt in Sachsen-Anhalt für alle Bürger, hier insbesondere der Angler, denen der Zugang zur Natur entlang der Elbe erst einmal verboten bzw. stark eingeschränkt werden soll.

Im Protokoll der zuständigen Arbeitsgruppe „Naturschutz“ -in der übrigens kein Vertreter der größten anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände – der Angler - von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vertreten ist - ist zu lesen:

Auszug
aus dem Protokoll „Gesamtkonzept Elbe, AP Naturschutz Ist-Analyse 1, für das Gesamtkonzept Elbe, Arbeitspaket Naturschutz Stand: 30.3.2015,
Bearbeiter Guido Puhlmann mit Dr. Johannes Prüter, Dr. Peter Kneis, Bernd Neukirchen, Dr. Andreas Anlauf und Torsten Beyerkann

5.5. Beeinträchtigungen durch Erholungs-, Freizeitnutzung und Tourismus


Erholungs- und Freizeitnutzung sind zunehmend wichtige Wirtschaftszweige, die maßgeblich von den landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der Elbe und ihrer Auen profitieren. Insbesondere bei nicht spezifisch geregelten Freizeit- und Erholungsaktivitäten kommt es zu Kollisionen mit den nach Landesrecht geltenden Regelungen zum Schutz der Arten und Lebensräume der Flussaue. Neben der gewerblichen Flächennutzung wird das Flussgebiet zunehmend für Zwecke von Sport und Freizeit beansprucht. Die Flusslandschaft und die Gewässerufer werden (vorzugsweise an Wochenenden und Feiertagen bei schönem Wetter) durch Lärm von Fahrzeugen (Jet Ski, Motocross, Gelände-Quads) und Wellenschlag der (z.T. sehr schnellen und lauten) Motorboote gestört. Auch durch die „ruhigen“ Freizeitnutzungen, wie z.B. Kanu-Tourismus, Angelbetrieb, unangeleinte Hunde etc. kommt es zu Beeinträchtigungen von störungsempfindlichen Arten und Biotopen, so insbesondere durch längere Aufenthalte an sensiblen Stellen, unzulässiges Anlanden in Uferbereichen, Feuerstellen, Zeltlagerplätze u.a.m. Kritisch sind diese Aktivitäten insbesondere während der Brut- und Rastzeiten empfindlicher Vogelarten. Für Natura 2000-Gebiete rückt daher das Störungsverbot nach § 33 BNatSchG stärker in den Blick. Speziell bei tritt- oder verbissempfindlichen LRT können nicht angepasste Flächennutzungen (Betreten, Befahren, Beweidung etc.) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

Auszug Ende

Wenn wir unsere Interessen nicht nachhaltig vertreten, dann sind wir Angler eines Tages ganz aus der Natur ausgeschlossen – wehret den Anfängen!

Setzt euch mit für unsere gemeinsamen Interessen ein, tragt dazu bei, dass das „Kulturgut Angeln“ auch nachfolgende Generationen noch ausübt können!

„Petri Heil!“
Harald Rohr