Gültigkeit der Vorbereitungslehrgänge verlängert
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat die Gültigkeit der Vorbereitungslehrgänge, welche als Zugangsvoraussetzung für die Fischerprüfung verpflichtend sind, verlängert. Statt der üblichen 18 Monate werden Lehrgänge, welche im Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2022 durchgeführt wurden, bis einschließlich 01.07.2024 anerkannt. Hintergrund dieser Verlängerung sind die coronabedingten Verschiebungen und Ausfälle von Prüfungsterminen.