Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes:
Wir hatten bereits darüber informiert: Ursprünglich wurde die Pflicht zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Kategorie 2 an die SecAnim GmbH befristet bis zum 30.06.2022 übertragen. Seit dem 01.07.2022 ist diese Pflicht nun verlängert bis zum 31.12.2026. Weitere Informationen hierzu finden sich im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes:
Alter Beitrag:
Im letzten Amtsblatt des Jahres 2021 wird der SecAnim GmbH die vorläufige Pflicht zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Kategorie 2 übertragen. Da hiervon gegebenenfalls auch Fischsterben betroffen sein können, wollen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. Die Veröffentlichung finden Sie unter folgendem Link: