Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021
Am 16.12.2020 hat der Bundestag beschlossen einige Änderungen zum Jahressteuergesetzes (JStG) 2020. Dabei wurden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021 eingefügt in §§ 51 ff. AO.
Quelle: Vereinsrecht.de