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Beanglung der Talsperre Bautzen

Unser Hausgewässer weist seit seiner Entstehung in den 70-ger Jahren Besonderheiten auf. Dazu zählt auch ob eines seinerzeit extrem hohen Nähstoff- und Phosphateintrags durch verschiedene Ursachen die bis heute nicht  gebannte Gefahr des "Kippens" des Gewässers. Gemeint ist eine explosionsartige Vermehrung der Blaualgen. Besonders durch Wasserspiegelabsenkung in den Monaten Juni - September und damit einhergehender deutlichen Abnahme des Wasserkörpers und dessen rascher Erwärmung auf mehr als 23 °C ist diese Gefahr immer noch sehr hoch. Schon in den frühen 80-gern wurden seitens der TU Dresden erste Maßnahmen untersucht, um mittels "Biomanipulation" diesem unerfreulichen Extrem gegen zusteuern. Ziel und Absicht war es, in die "deformierte" Nahrungspyramide einzugreifen. Eutrophierung (Nährstoffüberangebot) und ein extrem hoher Friedfischbestand sorgen unter anderem dafür, dass zu wenig Zooplankton (Ruderfüßler, Kleinstkrebse, Wasserflöhe usw.) vorhanden sind, die sich von pflanzlichem Plankton (Algen) ernähren.

Der Mensch greift in das Gleichgewicht der Natur ein (Überdüngung). Plankton wächst rasch an - Zooplankton ist wegen großer Friedfischbestände (die davon leben) nicht ausreichend vorhanden - es werden kaum Friedfische entnommen (befischt oder beangelt), Die unterste Ebene der Pyramide hat ideale Wachstumschancen. Gelingt es also nicht, die Pyramide von "unten" wieder herzustellen, muss man es von "oben" versuchen.

Das war die Erkenntnis der Wissenschaftler der TU, die war schlüssig und wurde umgesetzt.

Die Idee war: Wenn es zu viele Friedfische gibt, muss diese ein hoher Raubfischbestand dezimieren. Deshalb Mindestmaß für Hecht und Zander 'rauf auf 60 cm und Entnahmemenge über beide Arten 1 Stk. pro Angeltag. Die meisten Angler haben das verstanden, einige wenige haben "Morgenluft gewittert", ging die Organisation doch massiv mit praktischem Besatz einher.

Das hat kurzfristig dazu geführt, dass es für Zander beinahe eine "Fanggarantie" gab - etliche Einheimische und manch extra angereister "Gastangler" haben sich schamlos und maßlos an diesem guten Ansatz bedient.

An genau dieser menschlichen Gier ist das exakt gestylte Vorhaben unserer Meinung nach letztlich doch gescheitert. Wir können, aus unseren Beiträgen finanziert, noch so viele Zander einsetzen, es wird leider weiter und wieder tatkräftige Kriminelle von hier und anderswo geben, die das Anliegen zunichte machen. Da keine wirklich wirksamen Sanktionen auch nur näherungsweise zum Ansatz kommen, lebe der Persönlichkeitsrechte schützende Rechtsstaat weiter hoch. Und diese Mi(s)tbürger wissen, dass ihnen vermutlich fast nix passiert. Und machen weiter.  Wir haben leider  kriminelle Fangmethoden bis zu Stellnetzen und Langleinen genauso, wie extreme Entnahmemengen (auch untermaßiger) Fische, die Verwendung toter und sogar lebender Köderfische, die Verletzung der Sperr- und Betretungszonen, unzulässig vieler Ruten usw. usw. zur Kenntnis nehmen müssen.

In diesem Zusammenhang wäre auch einmal ganz gut, in Erfahrung zu bringen, wie sich die Stadt Bautzen zu den anglerischen Bemühungen positioniert. Ohne sauberes Wasser wird der Tourismus am Stausee nicht aus den Kinderschuhen kommen. Wer mag schon gern Geld dafür zahlen, an einer übelriechenden, dunkelgrün-undurchsichtigen Kloake zu verweilen?  Da der neue OB ein Jurist ist, macht eine direkte Kontaktaufnahme vielleicht Sinn?

Diese Ansage musste sein. Weil es vermutlich leichter fällt, das Angeln einschränkende Bestimmungen zu befolgen, wenn man verstanden hat, warum es diese gibt. Kriminellen ist das natürlich auch völlig Wurst. Die finden sich selbst clever und total cool und amüsieren sich  über die übergroße Mehrzahl an Anglern, die ihnen ihr Tun erst ermöglichen. Wäre das nämlich nicht so, gäbe es schon heute keine Zander mehr in D01-101. Dieser Zeitpunkt rückt aber in greifbare Nähe. Halte die Augen auf und handle in unser aller Interesse, wenn Du selbst Verstöße feststellst. Mitunter wirkt ja schon ein simples Ansprechen des "Tunichtguts".

Hier findest Du die aktuellen Sonderbestimmungen für die Talsperre Bautzen.

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