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2022.07.04 tiernebg ms

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes:

Wir hatten bereits darüber informiert: Ursprünglich wurde die Pflicht zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Kategorie 2 an die SecAnim GmbH befristet bis zum 30.06.2022 übertragen. Seit dem 01.07.2022 ist diese Pflicht nun verlängert bis zum 31.12.2026. Weitere Informationen hierzu finden sich im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/1_zentralerservice/103/amtsblatt/2022/2022_06_2.pdf

Alter Beitrag:

Im letzten Amtsblatt des Jahres 2021 wird der SecAnim GmbH die vorläufige Pflicht zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Kategorie 2 übertragen. Da hiervon gegebenenfalls auch Fischsterben betroffen sein können, wollen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. Die Veröffentlichung finden Sie unter folgendem Link:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/1_zentralerservice/103/amtsblatt/2021/AB_Sonderdruck_203.pdf

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