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Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Nr. 24/2021 Halle, 12. Juli 2021

Fischseuche gelangt nach Sachsen-Anhalt

Am 18.05.2021 wurde zum ersten Mal ein Ausbruch der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose (IHN) der Salmoniden in einer Forellenfarm in Dänemark festgestellt. Bis heute ermittelten die dänischen Behörden sechs Fischzuchten und einen Angelteich als infiziert, 64 Angelteiche stehen weiterhin unter Verdacht. Zuvor galt ganz Dänemark als IHN-frei.

Durch regen Handel zwischen dänischen und deutschen Betrieben hat das Virus auch seinen Weg nach Deutschland gefunden. Im Juni 2021 wurde in einem fischhaltenden Betrieb im Salzlandkreis das IHN-Virus nachgewiesen. Dies ist der erste Fall in Sachsen-Anhalt seit dem letzten Ausbruch in unserem Bundesland im Jahr 2013.

Bei dem Erreger handelt es sich um ein behülltes Einzelstrang-RNA-Virus der Familie der Rhabdoviren, dass vorwiegend Lachsartige, wie z.B. Lachse und Regenbogenforellen, befällt. Aber auch andere Fischarten können das Virus übertragen ohne selbst daran zu erkranken. Die IHN verursacht weltweit in Fischzuchtanlagen große wirtschaftliche Schäden, ebenso können auch wildlebende Fische betroffen sein. Deshalb zählt die Krankheit weltweit zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Hohe Verluste durch die IHN treten vor allem bei sehr jungen Fischen auf, erwachsene Fische können die Infektion überstehen und als Überträger erneut Viren ausscheiden. Neben Fisch zu Fisch-Kontakt und infizierten Fischeiern können auch Wasser aus infizierten Anlagen, kontaminierte Geräte und Parasiten bei der Übertragung eine Rolle spielen.

Klinisch auffällig sind insbesondere sich absondernde Fische, Dunkelfärbungen der Haut, Glotzaugen sowie durch Blutarmut hervorgerufene blasse Kiemen und andere blasse Organe. Zudem können feine Blutungen in Darmfett, Muskulatur und Flossenansätzen auftreten. Im chronischen Stadium kann es zu zentralnervösen Störungen mit ungewöhnlichen Schwimmbewegungen kommen.

Für den Virusnachweis sind lebende, stark erkrankte Fische am geeignetsten, die gekühlt in das Landesamt für Verbraucherschutz transportiert werden sollten. Auch frisch tote Fische, unter 10 °C gekühlt aber möglichst nicht gefroren, eignen sich für die Diagnostik. Diese erfolgt mittels eines molekularbiologischen Verfahrens, der Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR), und parallel dazu über die Virusanzucht in Fischzellkulturen. Da diese Virusisolierung nur bei Wassertemperaturen von 8 bis 15 °C sicher möglich ist, kann eine Infektion über die Sommermonate unerkannt bleiben und erst im Herbst bei wieder sinkenden Wassertemperaturen zur klinischen Ausprägung gelangen.

Bei Verdacht auf die Fischseuche sollte unmittelbar Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden. Für all diejenigen, die mit Salmoniden arbeiten, Hobbyangler eingeschlossen, sollte besondere Vorsicht und erweiterte Hygiene gelten.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter:

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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