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Bild: Gerhard Jarosz, Helme-Talsperre, Ansicht aus Süd-West

Helme Talsperre Kelbra

 im Spannungsfeld zwischen Vogelschutz und sanfter Nutzung

„Die Nutzung von Natura2000-Gebieten ist für den Menschen kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, z.B. die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt bzw. zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Einklang zu bringen.“

Ob im Magdeburger Umweltministerium diese Orientierung des Bundesumweltministeriums zum Umgang mit den uns anvertrauten Flächen in NATURA 2000 Gebieten bekannt war, weiß ich nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass die Autoren beim Bund alle Belange gründlich abgewogen haben und so zur Formulierung gelangten.

Im Magdeburger MULE brauchte es wohl hingegen etwas Kompression, um bei den ministeriellen Vogelschützern ein Verlassen des Elfenbeinturms zu bewirken und sich der Realität zu stellen. Über 300 temporär anwesende Vogelarten und über ein Jahrzehnt rasant steigende Kranichzahlen sind wohl eher ein Indiz für gute Bedingungen und umweltgerechtes Verhalten der Bürger, von denen wir beim Fischartenschutz im tangierten FFH Gebiet Helme-Aue noch weit entfernt sind. 

Anders die Lesart der Vogelschützer. Waren es zu Beginn der Kontroverse die Limikolen (Watvögel), denen es nach Ansicht des MULE am nötigen Schutz fehlte, änderten sie ihre Ansicht in fehlende Protektion für das Wohlergehen des Schwarzhalstauchers mit unzumutbarer Nahrungskonkurrenz mit Fischen und allgegenwärtig lauernden Verlust durch Hechtfraß. Diese veranlassten das Ministerium, mit einem neuen Stauregime, eine rechtlich mehr als fragliche, restlose Entleerung der Talsperre mit dem Ziel der Fischfreimachung durchzusetzen. Später wurde versucht, diese Maßnahme als notwendig für den Hochwasserschutz zu begründen. Dabei war allen klar, dass zu keiner Zeit Fragen der Steuerung innerhalb Hochwasser führender Zeiten angetastet werden.

Bild: Gerhard Jarosz; Helme Talsperre, Ansicht aus Süd-Ost

Jetzt, so hörten wir nun im Umweltausschuss mit Erstaunen die Feststellung vom Leiter der Vogelschutzwarte, dass die Belange des Schwarzhalstauchers nicht zwingend für das neue Stauregime seien.  Ausschlaggebend seien die Belange des Kranichs und der brauche seichte Wasserflächen.

Im Volksmund nennt man ein solches lavieren, jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben. Wenn jetzt zum Runden Tisch gebeten wird, sollte vorher klar sein, wohin gesteuert wird. Wenn aber daran festgehalten wird, dass eine vollständige Entleerung des Stauraumes dabei insbesondere im Interesse des Vogelschutzes liegt und weiterhin eine Reduzierung des Fischbestandes vorgenommen werden soll, der sollte zuvor den Verordnungstext der NATURA 2000 Landesverordnung mit seinen Vorhaben abgleichen. Vielleicht kommt man zu der gleichen Erkenntnis wie wir, dass eine solche Maßnahme der VO zuwiderläuft und für Aufsichtsorgane schon länger Handlungsbedarf angeraten ist.

Auch sei die Frage erlaubt, warum in einem SPA für wenige Vogelarten ein Schlaraffenland und für andere (fischfresssende Vogelarten wie z.B. Haubentaucher, Fischadler, Gänsesäger, Kormoran…) die Hungerhölle befeuert wird. Sollten im MULE diese Fragen zweifelsfrei in Übereinstimmung mit den Zielen der NATURA 2000 Landesverordnung stehend beantwortet werden, dann werden sie bestimmt auch einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Der Runde Tisch geht jetzt in eine entscheidende Runde. Wer Erfolg will, muss auch zu Kompromissen fähig sein. Mit Blick auf das neue Stauregime fällt mir dazu ein Sinnspruch der Konfuzius zugeschrieben wird ein:

Wer einen Fehler gemacht hat und nicht korrigiert, begeht einen zweiten.      

Gerhard Jarosz

 Link: Talsperre Kelbra - eine Retrospektive mit Perspektive

 

 

 

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