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Durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt wurden wir über eine neue EU Verordnung, die am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, informiert.
Gleichzeitig erwartet das Ministerium das wir als Angler und größter anerkannter Naturschutzverband die Gelegenheit nutzen und uns aktiv in das öffentlichen Beteiligungsverfahren einzubringen.

Dazu teilte uns das Ministerium folgendes mit:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen  Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten hat die EU-Kommission erstmals einen rechtsverbindlichen Rahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten in den Mitgliedstaaten geschaffen. Im Mittelpunkt der EU-VO steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), für die in der EU-VO Maßnahmen zum künftigen Umgang (Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen) festgelegt sind. Für Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Am 14. Juli 2016 hat die EU-Kommission die erste Unionsliste (37 Arten) veröffentlicht und am 12. Juli 2017 wurde die Unionsliste um weitere 12 Arten ergänzt.
Aktuell werden in Deutschland Managementmaßnahmenblätter für 16 Tier- und Pflanzenarten erstellt. Die länderübergreifend abgestimmten Managementmaßnahmenblätter enthalten spezifische Informationen zur Biologie der invasiven Arten, deren Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfaden, den negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, Managementziele und nicht priorisierte Managementmaßnahmen.

Gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 ist die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise an der Vorbereitung von Managementmaßnahmen zu beteiligen. In Deutschland erfolgt im Wege einer öffentlichen Anhörung auf Länderebene.

Mit anliegender Bekanntmachung vom 21.08.2017 informiert das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie über das Anhörungsverfahren zu Managementmaßnahmen für invasive Arten von unionsweiter Bedeutung ( MBl. LSA Nr. 36/2017).

Die Mehrzahl der erfassten Arten unterliegen dem Fischerei- oder Jagdrecht:

•    Chinesische Wollhandkrabbe
•    Kamberkrebs
•    Signalkrebs
•    Roter Amerikanischer Sumpfkrebs
•    Blaubandbärbling
•    Nutria
•    Waschbär
•    Marderhund (die Listung als invasive Art gilt erst ab 2.2.2019)
•    Nilgans (eine Aufnahme in das Landesjagdrecht wird gegenwärtig erwogen),

Damit kommt den Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten eine besondere Aufgabe bei der Umsetzung von Managementmaßnahmen zu. Überdies ist zu erwarten, dass die Managementmaßnahmen konkrete Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung dieser Arten haben werden.

Ich ermuntere Sie, die Gelegenheit wahrzunehmen und sich aktiv in das öffentlichen Beteiligungsverfahren einzubringen.

Weiter Informationen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.09.2017 entnehmen.

Link:
https://mule.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=6806&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=cf7d91708ceb2c76616992bb19b1c677

Bekanntgabe im Minblatt vom 11.09.2017 – Anlage-

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