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Naturschutz und Ökologie - Keine neuen Wasserkraftanlagen in Fließgewässern vom 01.01.2011

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Im Hinblick auf § 20a GG und das Verschlechterungsverbot nach EU-WRRL sollen:
der Bau weiterer Wasserkraftanlagen in Fließgewässern verboten,
ungenutzte Wasserrechte im Wasserbuch gelöscht,
bestehende Anlagen mit Fischauf- und Abstiegshilfen versehen und gegen Eindringen von Wassertieren in Turbinen geschützt werden.
Der Petitionsausschuss soll zur Umsetzung eine parlamentarische Prüfung durchführen, um entsprechende Gesetzgebungsinitiative zu initiieren

Begründung

Fischschäden durch Turbinen
In Turbinen werden Fische verletzt oder getötet. Tötungsraten: zwischen 30% und 100% je Anlage. Die Bundesregierung)1 geht von einem Drittel Verlust aus. Die Hälfte überlebender Aale verletzt)2. Aus den Rhein-Seitengewässern wird kaum ein Aal, Lachs- oder Meerforellen-Smolt das Meer erreichen. Der Internationale Rat zur Erforschung der Meere (ICES) stellte fest, dass der Aalbestand „außerhalb sicherer biologischer Grenzen“ liegt. Z.B. Main: Unterstellt, dass in jeder der 34 Stauhaltungen 5000 abwanderungswillige Aale leben, kommen nach der Passage der letzten Turbine von 170.000 Aalen noch 11.667 lebende Tiere an, also weniger als 7%.

Artenverlust
Durch Wehrstau geht das Fließgewässerkontinuum verloren und so der Verlust jener Arten, die auf den Lebensraum fließender Gewässer mit Flachwasser, Kiesbänken, Wasserpflanzen etc. angewiesen sind.
Physikalische und chemische Veränderungen
Bei verminderter Fließgeschwindigkeit in Stauhaltungen erwärmt sich der Wasserkörper im Sommer. Die Löslichkeit des Sauerstoffs im Wasser nimmt ab und durch Eutrophierung kommt es in der Nacht zu Sauerstoffdefiziten durch Dissimilation, am Tag durch Assimilation zu hohen O2 -Übersättigungen mit der Folge, dass bei Kiemenatmern die Kiemen durch „Verbrennen“ geschädigt werden.
Methangasbildung
In den Stauhaltungen lagert sich Detritus und anderes organisches Material ab, das ständig verrottet und dabei erhebliche Mengen Methangas erzeugt, welches ein 20 mal stärkeres „Treibhausgas“ als CO2 ist! Allein dadurch kann bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft mehr schädliches Treibhausgas)3 erzeugt werden, als es bei der Verbrennung von Kohle in Form von CO2 zur Erzeugung der gleichen Strommenge entsteht.
Fischab- und aufstiegsanlagen
Es gibt derzeit keine funktionierenden Fischabstiegsanlagen in der Bundesrepublik. Fischtreppen sollen den Fischen die Aufwärtswanderung in das Oberwassser ermöglichen. Vorhandene Anlagen sind auf ihre Funktionsfähigkeit von Fischereisachverständigen zu überprüfen und ggf. zu modifizieren.
Große und kleine Wasserkraftanlagen
In Deutschland gibt es 7.700 Wasserkraftanlagen)4. 350 davon erzeugen 90% des Stromes aus Wasserkraft was bedeutet, dass die restlichen kleinen 7350 Anlagen lediglich 10% des Wasserkraftstroms liefern. Alle Anlagen sind fischfeindlich und bewirken hohe Schädigungs- und Tötungsraten bis zu 100%.
Quellen:
1) Drucksache 15/2929 (Bundestag)
2) HOLZNER M. (1999). Untersuchungen zur Vermeidung von Fischschäden im Kraftwerksbereich. Schriftenreihe des Landesfischereiverbandes Bayern, Heft 1
3) Die Welt v. vom 21. Juli 2000, die einen Artikel des New Scientist zitierte.
4) Drucksache 16/12504 (Bundestag)

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