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Transparenzregister - Erinnerung an die Gebührenbefreiung

In der Vergangenheit hatten wir Sie bereits auf die Möglichkeit zur Gebührenbefreiung aufmerksam gemacht. Eine Befreiung für das Jahr 2021 ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum 31.12.2021 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH eingegangen ist.
Das Antragsformular finden Sie hier: Download PDF. Dieses senden Sie bitte per Post, bzw. vorzugsweise eingescannt per Mail an gebuehr@transparenzregister.de.

Weitere Informationen, u.a. die Übersicht über alle benötigten Unterlagen, finden Sie in unserem letzten Beitrag hier: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/ueber-uns/aktuelle-beitraege/493-gebuehrenbescheid-transparenzregister

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