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Ist das Angeln unter Corona auch im Jahr 2021 weiter erlaubt? Ja, aber……

Angeln ist ähnlich wie der Individualsport erlaubt, allerdings kontaktfrei allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Es sollten aber die heimischen Angelgewässer aufgesucht werden, da alles andere auch als touristische Tagesreise gewertet werden könnte, insbesondere bei einer Anfahrt in ein anderes Bundesland.
In der 11. Corona Verordnung ist dies im § 2 geregelt - Auszug aus § 2 Abs. 1

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine. im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, wobei die Anzahl der Angehörigen des weiteren Hausstandes die Zahl fünf nichtüberschreiten darf. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben bei der Berechnung der Personenanzahl unberücksichtigt. Der zulässige Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen, bleibt unberührt.

Landesweit gilt die Bewegungseinschränkung bisher nicht. Es ist also auf die Verordnungen des Landkreises / kreisfreie Stadt Obacht zu geben.

Im Zweifel ist die Frage danach, ob Angeln erlaubt ist daher wie folgt zu beantworten:

• Ja, aber allein oder in Begleitung von Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes
• Die zum Angeln notwendigen Unterlagen müssen auch aktuell mitgeführt werden.
• Beim Angeln (= Bewegung im Freien) ist  – je nach Landkreis gegebenenfalls gesonderte Regelungen zu beachten.

Die aktuellen Regelungen finden Sie hier:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/11._VO_unterschrieben.pdf