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PETA-Anzeige nach Ermittlungen abgeschmettert

Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Anglervereins Burg wegen unbegründeten Verdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Wie lange noch will PETA den Rechtsstaat zur eigenen Profilierung missbrauchen?

Man mag es schon nicht mehr hören.

Anzeige von PETA unbegründet.

Verfahren eingestellt.

Aber worin besteht der Mehr-Wert für PETA?

Medienwirksam versucht sich ein Verein ins kollektive Bewusstsein der Menschen zu klagen. Da der gesellschaftliche Nutzen durch eigenen Arbeit in und mit der Natur wenig nennenswert oder freundlich formuliert überschaubar ist, müssen andere Aufhänger zum Beleg der Nützlichkeit gefunden werden.

Nicht das wir uns gegen Ermittlungen wehren, bei denen einem begründeten Anfangsverdacht nachgegangen wird. Aber gegen Anzeigen aus dem „blauen Dunst“ heraus, haben wir schon etwas. Betrachtet man das Geschäftsmodell des Klägers etwas genauer, bleiben mehr Fragen als Antworten. Reichlich Spenden und Erbschaften zur generieren ist das Fundament der Organisation und folgerichtig wissen die Verantwortlichen bei der Tierrechtsorganisation PETA genau, das gelingt am besten im Rampenlicht der Öffentlichkeit.

Nach dem Motto „irgendetwas bleibt immer hängen“, ist ihnen jedes Stilmittel zur Selbstdarstellung recht, von den so genannten „Undercover-Aufnahmen“ bis hin zu Posts auf Facebook. Und wenn der Motor des Geschäftsmodels mal stottert, schreckt man auch ohne Faktenkenntnis nicht vor spektakulären Strafanzeigen zurück. Das damit auch Zweifel an der Integrität Beschuldigter, auch unbescholtener Bürger gesät werden, wird durch die Tierrechtler billigend in Kauf genommen. Und so wundert es dann auch nicht, wenn zu Unrecht Angeprangerte für ihre Rehabilitation schon selber sorgen müssen.

Bei so verengtem Blickfeld entsteht schnell ein ganz eigenes Weltbild, in dem vegane Ernährung der Schlüssel für ein erfülltes Leben ist. Und nicht selten wird man mit missionarischen Eifer auch daran erinnert. Aber damit nicht genug. Dazu passend bedient man sich im Ringen um öffentliche Aufmerksamkeit auch „an den Haaren herbeigezogener Gründe“, um vermeintliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzuprangern. Das ist für uns Missbrauch des Rechtsstaates und sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

In diesem Kontext scheint ein Blick auf die Verwendung der eingeworbenen Mittel der Tierechtler hilfreich. Wenn nur 13 Cent von jedem gespendeten Euro dem Tierwohl direkt zufließen, aber 87 Cent für andere Zwecke, wie Aufklärungskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit verwendet werden, sollten die Spender sich schon Fragen zum Verhältnis von Schein und Sein stellen. Bei fast 8 Millionen Euro an Spenden & Erbschaften 2018 ist Nachdenklichkeit nicht unangebracht.

Hintergrund

Der ehemalige Vorsitzende des Fischereivereins Burg wurde durch die Organisation PETA, wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Hintergrund waren Veröffentlichungen zum Trockenfallen von Gewässern in Folge anhaltender Dürre mit einhergehendem Fischsterben. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden konnte kein Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten ermittelt werden. Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt. Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. unterstützte seinen Funktionär durch die Übernahme der Rechtsvertretung durch eine Fachanwaltskanzlei.

 

 

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