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Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Anglerprotesten 14.07.2017 Heiligenhafen

Im Rahmen ihrer Wahlkampftour überreicht „Anglerdemo-Team“ der Bundeskanzlerin Merkel eine von Anglerdemo erstellte und unterzeichnete Resolution gegen Angelverbote im Fehmarnbelt.

 

Resolution

der Angler und angeltouristischen Betriebe
gegen das geplante Angelverbot in großen Teilen des Schutzgebietes Fehmarnbelt

Seit 1 ½ Jahren regt sich in Norddeutschland Widerstand gegen das von Frau Bundesministerin Barbara Hendricks angekündigte Angelverbot in den Schutzgebieten der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee, unter anderem im Fehmarnbelt.
Hunderte von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Räumen der norddeutschen Küstenregionen drohen zerstört zu werden. Viele kleine Familienbetriebe sind in ihrer Existenz bedroht – Tradition und Identität der regionalen Bevölkerung gehen verloren.
Das BMUB argumentiert, dass es sich bei den Maßnahmen nicht um ein pauschales Verbot, sondern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Regulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten handelt.
Wenn aber von 4.452 qkm der deutschen AWZ-Fläche in der Ostsee zukünftig 2.345 qkm (52,68%) und weitere 28qkm (0,63%) temporär für Angler gesperrt werden, ist dies ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Bürger.
Wenn auf 10% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ein Fahrverbot verhängt wird, wäre das wahrscheinlich nicht erheblich. Wenn aber in diesen 10% sämtliche Straßen liegen, wäre dieses ein erheblicher Eingriff. Genau diese Situation haben wir derzeit beim Angelverbot. Die Hauptfanggründe der gewerblichen Angelfahrten liegen in den zukünftigen Angelverbotsgebieten – ein Ausweichen auf andere Fanggründe ist nicht möglich.
Üblicherweise ist für einen Regelungsbedarf eine ERHBELICHE Beeinträchtigung der Schutzgüter erforderlich. Obwohl das BMUB bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis vorlegen konnte, dass Angeln bzw. Angler einen negativen Einfluss auf die geschützten Lebensräume und Habitate hat, hält es weiterhin am Angelverbot fest. Die rechtliche notwendige „Erheblichkeit“ der Störung wird dabei vom BMUB ignoriert.

Wir fordern Behörden, Wissenschaft und Politik auf tragfähige Lösungen für Mensch, Land und Region zu erarbeiten.

Neue Verbote und Aussperrungen des Menschen dürfen nicht das Ziel der Politik sein. Die Akzeptanz des Naturschutzes wird in der Bevölkerung mit nicht nachvollziehbaren Entscheidungen nachhaltig gefährdet.
Die Natur muss für den Menschen und nicht vor dem Menschen geschützt werden!

Wir fordern, keine Angelverbote oder Einschränkungen
ohne wissenschaftlichen Nachweis!

> ohne klare Zielfestlegung!
> ohne zeitliche Begrenzung!
> ohne neutrale Gutachten!
> ohne Berücksichtigung der Folgen für Wirtschaft und Angeltourismus!

Wir fordern die Politik auf, sich mit allen Betroffenen an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Lösungen zu schaffen.

Laut Aussage des BMUB liegt der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen auf der Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes (hier „Riff“) und seinen charakteristischen Arten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).
Der letzte vorliegende FFH-Bericht 2013 bewertet die Gefährdung des Lebensraumtyps „Riffe“ durch das Angeln/Angelsport als gering. Die größten Beeinträchtigungen und Gefährdungen entstehen für den Lebensraumtyp durch den Sand- und Kiesabbau, die Meerwasserverschmutzung, die Fischerei, durch den Stickstoffeintrag und durch den Klimawandel. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass das alleinige Verbot der Freizeitfischerei eine Verbesserung des Lebensraumtyps herbeiführt. Im übrigem attestiert selbst das BfN dem Schutzgebiet Fehmarnbelt einen guten bis sehr guten Zustand!
In Ermangelung von wissenschaftlichen Belegen wird der Dorschschutz als Begründung herangezogen. Dorsch ist nach Auffassung des BMUB eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Schweinswal, und Angler konkurrieren mit ihm um die Beute. Auch hierfür bleibt das BMUB einen wissenschaftlichen Beweis schuldig.
Im Rahmen der Natura-2000-Richtlinie fordert die EU lediglich Maßnahmen zur Erreichung oder Sicherung eines „guten „Erhaltungszustandes“ des jeweiligen Habitats/ einer Population. Darüber hinaus sind keine Maßnahmen erforderlich. Trotzdem fordert das BMUB ein Angelverbot und das, obwohl die EU in diesen Schutzgebieten keine Angelverbote gefordert hat – dies ist eine deutsche Politik der Verbote!

Dies alles war nur möglich Dank des Einsatzes von Lars Wernicke und dem ganzen Anglerdemo-Team und mit all seinen Unterstützern.

Nur gemeinsam sind wir STARK!

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