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 Aktuelles





 Änderung der Gewässerordnung




 Mindestmaß von 70 cm für den Wels in allen Gewässern in Sachsen
 Anhalt

Mit der Veröffentlichung der Anordnung des Landesverwaltungsamtes vom 15.02.2007 zur Aufhebung der Anordnung über die Festsetzung des Mindestmaßes von 90 cm für den Wels (Silurus glanis) in der Elbe und ihren Nebengewässern am 15.03.2007 im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 3/2007, gilt für den Wels in allen Gewässern das einheitliche Mindestmaß von 70 cm.

Die Schonzeit vom 15.02. bis 30.06. bleibt unverändert.nach oben



Landesanglerverband des DAV anerkannter Naturschutzverband

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Nr. 015 vom 14. 02. 2005:

Der Anglerverband Sachsen-Anhalt e.V. gehört seit heute zu den anerkannten Naturschutzverbänden in Sachsen-Anhalt. Der Verband mit landesweit etwa 49.000 Mitgliedern leiste einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz, betont Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke.

Es sei ein Erfolg, dass der Naturschutz in der geänderten Satzung der Angler nunmehr an erster Stelle stehe.

Damit bekräftigten die Angler ihr Engagement für die Natur, für die Reinhaltung der Gewässer, den Schutz der Ufer und den Erhalt der Fischbestände.

Der Status als anerkannter Naturschutzverband bedeutet unter anderem, dass der Verband zu Gesetzvorhaben im Naturschutzbereich angehört und beteiligt wird.

In Sachsen-Anhalt gibt es bislang neun anerkannte Naturschutzverbände. Diese erhalten alle ebenfalls neue Anerkennungsurkunden. Es sind die bundesweit ersten Anerkennungen nach dem neuen Naturschutzrecht.

Grund ist die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und der Folge des Landesnaturschutzgesetzes.

Die anerkannten Naturschutzverbände im Überblick:

  • NABU – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • BUND Sachsen-Anhalt e.V.
  • Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesverband Sachsen-Anhalt der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.
  • Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e.V.
  • Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
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 Schonzeitenregelung

Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Januar 2002 (GVBI. LSA Nr. 4/2002 vom 24. Januar 2002) sind für folgende Fischarten neue Schonzeiten ab 25. Januar 2002 in Kraft getreten:

Fischart
Schonzeit alt
Schonzeit neu
Bachforelle 15.09. bis 30.03. 15.09. bis 31.03.
Hecht 01.01. bis 30.04. 15.02. bis 30.04.
Lachs 01.10. bis 30.03. 01.10. bis 31.03.
Meerforelle 01.10. bis 30.03. 01.10. bis 31.03.
Regenbogenforelle 15.09. bis 30.03. 15.09. bis 31.03.
Wels 01.01. bis 30.05 15.02. bis 30.06.
Zander 01.01. bis 30.04. 15.02. bis 31.05.
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 Gewässersperrungen

Zur Zeit liegen keine aktuellen Meldungen über Gewässersperrungen vor.

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 Einschränkung der Beanglung des Einlaufes des Muldestausees