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 Katalog zur einheitlichen Ahndung von Verstößen
 von Verbandsmitgliedern und Gastanglern gegen die
 Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e.V.

Verstöße gegen die Landesfischereigesetzgebung sind grundsätzlich den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Verstöße sind mit Punkt und Unterpunkt auf der Rückseite des Fischereierlaubnisscheins einzutragen (mit Datum und Gewässer-Nummer).


Sachverhalt erstmalig, fahrlässig wiederholt,
vorsätzlich
1.
Nichtsauberhalten des Angelplatzes bis 1 Monat
Sperre
mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
2.
unbefugtes Abstellen sowie Befahren von Uferzonen und Wiesenflächen mit Kraftfahrzeugen Verwarnung, Fahrzeug sofort entfernen mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
3.
Nichtbeachtung von Einschränkungen, Auflagen bis 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
4.
Verstoß gegen Schonzeiten des LAV S/A im DAV 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
5.
Verstoß gegen Mindestmaße des LAV S/A im DAV 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
6.
Kopfrute mit Raubfischköder bis 1 Monat
Sperre
mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
7.
unkameradschaftliches Verhalten am Gewässer bis 1 Monat
Sperre
mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss
8.
Grund- und Posenangeln mit gleichzeitigen Spinn- oder Flugangeln bis 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
9.
Friedfischangeln mit mehr als einem Einzelhaken oder unerlaubten Angelhaken 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
10.
Spinnangeln mit mehreren montierten Kunstködern bis 1 Monat
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
11.
Angeln mit unvollständigen Dokumenten bis 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
12.
Verwendung unerlaubter Köder bis 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
13.
Verwendung unerlaubter Köder in Salmoniden-gewässern und Missachtung von Strecken bis 3 Monate
Sperre
Entzug der Erlaubnis und mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
14.
Nichteinhaltung von Fangbegrenzungen bis 3 Monate
Sperre
mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss
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